per pedes bergferien

Zypressenstrasse 76

8004 Zürich

Schweiz


Tel 044 461 70 00

Fax 044 461 70 44

E-Mail: info@ppb.ch

Das Kleingedruckte:

Vertrags- und Reisebedingungen 2013

per pedes berg GmbH


1. Anmeldung und Bezahlung.

Der Vertrag zwischen Ihnen und per pedes kommt mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, elektronischen oder telefonischen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und per pedes wirksam. Sobald Ihre Anmeldung eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung gemäss Bestätigung zu überweisen. Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristiger Buchung sowie bei eintägigen Exkursionen ist der Gesamtpreis sofort zu begleichen. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von per pedes bestätigt worden sind.


2. Pauschalpreis.

Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer) bei Unterkunft in Doppel- oder Mehrbettzimmern bzw. Matratzenlager.


3. Annullation und Umbuchung.


3.1. Durch Sie: bei Eintagesexkursionen ist grundsätzlich keine Rückerstattung des einbezahlten Betrages möglich. Für alle anderen Angebote sind Annullationen erst gültig, wenn sie schriftlich bei per pedes eingehen. Für Umbuchungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.– pro Person erhoben, auch wenn Sie noch nicht im Besitze unserer schriftlichen Bestätigung sind, die Buchung jedoch mündlich oder schriftlich getätigt wurde. Die Bearbeitungsgebühr wird durch eine allfällige Annullationskostenversicherung nicht gedeckt. Zur Deckung unserer Unkosten verrechnen wir weiter folgende Kosten: bis 61 Tage vor Reisebeginn Fr. 75.–, 60–31 Tage Fr. 150.–, 30–21 Tage 50% (mind. Fr. 180.–), 20–11 Tage 80%, 10–0 Tage 100% des Pauschalpreises. Bei Flugreisen ab der Buchung bis 31 Tage Fr. 250.–, anschliessend obige Kosten. Als Stichtag gilt der erste Werktag ab Eingang der schriftlichen Annullation. Sind Sie nicht in der Lage, die Reise anzutreten, können uns jedoch eine Ersatzperson vermitteln, die an Ihrer Stelle unter gleichen Bedingungen in den Vertrag eintritt, erhebt per pedes lediglich die Bearbeitungsgebühr. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen oder unterbrechen, erfolgt keine Rückerstattung.


3.2. Annullationskostenschutz. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung. Sie deckt die TeilnehmerInnen für die gemäss 3.1. geschuldeten Kosten bei Nichtantritt der Reise aus zwingenden Gründen (siehe Police), sofern das Ereignis nach der Buchung eingetreten ist. Dieser Annullationskostenschutz ist nicht im Pauschalpreis inbegriffen. Für eine Prämie von 4% des Pauschalpreises ersparen Sie sich unter Umständen viel Ärger.


3.3. Durch per pedes: beteiligen sich an einer Reise zu wenig TeilnehmerInnen oder liegen andere Umstände (z.B. höhere Gewalt) vor, die eine Durchführung verhindern, so kann per pedes auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. Sofern kein gleichwertiges Ersatzprogramm angeboten wird, haben Sie Anspruch auf Rückvergütung Ihrer bereits erfolgten Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


4. Programmänderungen.

Unsere Touren finden in der Regel bei jeder Witterung statt. Auch in Ihrem Interesse behält sich per pedes jedoch vor, umfassende Änderungen des Programms, des Reisegebietes sowie weiterer Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportmittel) vorzunehmen. Dabei bemüht sich per pedes, Ihnen möglichst gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit Umbuchungen in andere Gebiete einverstanden. Eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden Ihnen verrechnet respektive zurückerstattet. Beträgt der Preisunterschied mehr als 10%, haben Sie das Recht, bei voller Rückerstattung der bereits erfolgten Zahlungen vom Vertrag zurückzutreten. Es ist den TourenleiterInnen im weiteren vorbehalten, das Programm auch unterwegs abzuändern.


5. Beanstandungen.

Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Beschreibung oder sind sie mangelhaft, verlangen Sie unverzüglich bei der Tourenleitung Abhilfe. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, verlangen Sie von der Tourenleitung eine schriftliche Bestätigung Ihrer Beanstandung. Ihre Beanstandungen und allfällige Ansprüche auf Schadenersatz müssen Sie spätestens 4 Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.


6. Versicherung.

Unsere Arrangements schliessen keinen Versicherungsschutz ein. Wir empfehlen Ihnen eine umfassende Unfallversicherung mit Einschluss von Bergrisiken und Rettungskosten sowie eine Gönnerschaft bei der Schweizerischen Rettungsflugwacht/REGA.


7. Haftung und Schadenersatz.

Die TourenleiterInnen von per pedes bieten Ihnen grösstmögliche Sicherheit; trotzdem können sie ein Restrisiko nie vollständig ausschliessen. Mit Ihrer Buchung anerkennen Sie ausdrücklich diesen Sachverhalt und verzichten auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz oder anderweitige Haftung.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und per pedes unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

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